Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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4 Die kirchlichen Aufgebote erfolgen an den Sonntagen, an welchen die ge— 
ordneten besondern Militärgottesdienste gehalten werden, in diesen, außerdem 
in den Gottesdiensten der Hofkirche. 
5) Für die Garnisongemeinde sind besondere Kirchenbücher (Tauf-, Trau= und 
Sterbe-Register) zu führen. Die Führung liegt dem Kirchner unter Ober- 
aufsicht des Militärgeistlichen ob. Die Kirchenbuchs-Auszüge werden von 
dem Militärgeistlichen beglaubigt. Die betreffenden Kosten theilen sich 
zwischen diesem Geistlichen und dem Kirchner. 
Weimar am 6. November 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
Regulativ 
über die Parochial-Verhältnisse der 
Garnisonkirche zu Weimar. 
(157] III. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, guädigst bestimmt 
haben, daß mit dem 1. Januar 1873 
1) der zur Zeit dem Bezirke des Justizamts Kaltennordheim angehörige Ort 
Zillbach dem Justizamtsbezirke Dermbach und in Folge dessen 
auch dem Rechnungsamts= und Kirchen-Inspektions-Bezirke 
sowie der Diözese Dermbach einverleibt, 
2) der zur Zeit dem Justizamtsbezirke Dermbach zugehörige Ort Fischbach 
dagegen von diesem Bezirke abgezweigt und demjenigen des Justizamts 
und Rechnungsamts, der Kirchen-Inspektion und Diörcese Kal- 
tennordheim zugetheilt werde, übrigens aber die Filial-Orte von 
Fischbach im Amtsbezirke, Kirchen-Inspektions= und Diözesan-Bezirke von 
Dermbach verbleiben, 
so wird dieß zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 18. November 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. Departement des Großherzoglichen Hauses und 
G. Thon. des Kultus und Departement der Justiz. 
Stichling.
	        
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