Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Muster A. 
Steuerhebebezirk: Ortschaft: 
Werder. Langericisch. 
Anmeldung 
zur 
stenerfreien Bereitung des Haustrunkes. 
Aufzubewahren von: 
JSchtelz, Bauer, 
Langeriossch Nr. 
1) 
— 
— 
  
Anweisung für den Gebrauch. 
Die Bereikung von Bier als Haustrunk ist steuerfrei, wenn dieselbe ohne besondere Brauanlagen lediglich 
zum eigenen Bedarf in einem Haushalte von nicht mehr als 10 Personen üÜber 14 Jahren geschieht. Vor- 
Übergehend angenommene Arbeiter oder Dienstleute werden, wenn sie im Haushalte Kost und Wohnung 
erhalten, zum Haushalte gerechnet. 
Bierverkäusfer haben auf die Bewilligung des steuerfreien Haustrunks keinen Anspruch. 
Wer von der Bewilligung Gebrauch machen will, hat diese Anmeldung in doppelter Ausfertigung, unter 
Ausfüllung der Spalten 1—7 Seite 2, mit dem Atteste der Ortsbehörde auf Seite 4 versehen, der Hebestelle 
einzureichen. Die Anmeldung kann sämmtliche zur sleuerfreien Bereitung des Haustrunks Berechtigte derselben 
Ortschaft umfassen, sosern die Bewilligung von allen für denselben Zeitraum nachgesucht wird. 
Die steuerfreie Bereitung ist bewilligt, sobald die Hebestelle die Genehmigung auf Seite 4 ertheilt und ein 
Erxemplar, als Anmeldungsschein, dem Anmeldenden, im Falle einer gemeinsamen Anmeldung aber dem 
Vorstande der Ortschaft bezw. derjenigen, auf der Anmeldung zu bezeichnenden Person, welche zur Aufbewah- 
rung bestimmt worden, ausgehändigt hat. 
Der Anmeldende hat, wenn sein Haushalt sich während der Gültigkeit des Anmeldungsscheines auf mehr als 
10 Personen Über 14 Jahren vergrößert oder die gesetzliche Steuerfreiheit auf andere Weise (z. B. durch An- 
schaffung von Brauanlagen, Eröffnung eines Bierhandels) ausgeschlossen wird, hiervon der Hebestelle sofort 
unter Einreichung des Anmeldescheins Anzeige zu machen. Die Berechtigung zur Steuerfreiheit erlischt als- 
dann mit dem Cintritt der Veränderung. 
Jedes Ablassen von Bier an nicht zum Haushalte gehörige Personen gegen Entgelt ist untersagt. Die 
Verabreichung von Bier an vorlbergehend angenommene Arbeiter oder Dienstleute, denen nur Kost und Lohn, 
aber keine Wohnung gewährt wird, ist zulässig. 
Mit Ablauf der Gültigkeitsfrist ist der Anmeldeschein der Hebestelle zur Einziehung, event zur Erneuerung 
oder Verlängerung einzureichen.
	        
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