Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Wuster B· 
Grauerei-Inventarium 
de(s) 
Steuer--4 mk# zu Werder. 
Anweisung für den Gebrauch. 
1) In Spalte 7 sind kurze Vermerke einzutragen, namentlich: 
a) Über den Aufstellungsort der Waage, 
b) tber die Aufbewahrungsorte der Vorräthe an Braustoffen, 
IP) ob, event. mit welchen Surrogaten gebraut wird. unter Angabe des Datums und der Belags-Nummer 
der General-Deklaration, 
d) ob regelmäßig und event. in wieviel Abtheilungen und mit welcher Beschickung für jede nachgemaischt wird. 
2. Hinter dem letzten Konto muß eine angemessene Zahl Blätter leer bleiben, um neu entstehende Brauereien auf- 
nehmen und Kontos, welche keinen Raum zu Nachtragungen mehr gewähren, lbertragen zu können. 
3) Auf dem Titelblatte jedes Belagsheftes ist anzugeben, unter welcher Nummer sich darin die Nachweisung der 
Näume und Gefäße 2c., sowie bei Verwendung von Malzsurrogaten die General-Deklaration befindet. 
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