Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Muster— 
Uachweisung 
der 
in den Brauereien des Steuer-Hebebezirks 
zu Werder 
während des 11 Vierteljahres 18753 eingetretenen und im 
Inventarium bemerkten Veränderungen. 
Anweisung für den Gebrauch. 
1) Diese Nachweisung wird für jedes Inventarium zu Anfang eines jeden Vierteljahrs angelegt und in dem 
betreffenden Inventarium aufbewahrt. Sobald eine Veränderung erfolgt und in dem Inventarium ange- 
schrieben ist, wird dieselbe gleichzeitig in diese Nachweisung eingetragen. 
2) Mit Ablauf des Vierteljahrs wird die Nachweisung abgeschlossen, von der Hebestelle vollzogen und dem Ober- 
kontroleur bei deffen nächster Anwesenheit vorgelegt. 
3) Der Oberkontroleur prüft, ob die Veränderungen vollständig und richtig in die Nachweisung und in das 
Inventarium eingetragen und vorschriftlich belegt sind, wonächst er die (nöthigenfalls zu berichtigende) Nach- 
weisung durch seine Mitunterschrift bescheinigt. 
4) Die so bescheinigte Nachweisung wird dem vorgesetzten Hauptamte an dem von demselben zu bestimmenden 
Tage von der Hebestelle eingereicht. 
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