Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Muster F. 
Kttontobuch 
der 
Bien-Brauerei des Joh. Walsleben zu We##n###chen 
über die 
zur Bierbereitung bestimmten Vorräthe an Zuckerstoffen und Syrup. 
Dieses Buch enthält ##anei Blätter, welche Das Buch ist im Sudraum, veches an der 
mit einer von dem Unterzeichneten angesiegelten 7hür im Lleinen Schranke aufzubewahren. 
Schnur durchgezogen sind. 
IVerder, den 27. Dezeniber 1872. Werder, den 27. Desre#ber 1872. 
N. N. Ober-Str. · Kontr. 
Anweisung für den Gebrauch. 
Das Kontobuch wird vom Brauer selbst oder seinem bei der Hebestelle berrfür ein- für allemal zu bezeichnenden 
Stellvertreter, in jedem Falle aber unter seiner Verantwortlichkeit, ges#- 
Unten auf der Titelseite ist die Art der Zuckerstoffe anzugeben, weche“ zur Bierbereitung vorräthig gehalten 
werden. Sind es mehrere Arten, so wird für jede eine besondere Ab#theilung im Buch angelegt und auf 
die betreffenden Seiten des Buches an derselben Stelle des Titeldlattes verwiesen 
Unter „Zugang“ ist jede Post Zuckerstoffe, sobald sie in den Aufsewahrmgreum gelangt, einzutragen, und 
war, nach dem Nettogewicht in vollen Pfunden. Als Beläge dienen die in Spalte 9 und 10 unter fortlau- 
sender Nummer auszuslhrenden Fakturen, bzw. Fakturen und Frachtbriefe, auch wenn die letzteren nur das 
Bruttogewicht enthalte 
Der „Abgang“ wird, nd zwar gleichfalls nach Netto gewicht in vollen Pfunden, gebucht, sobald die Entnahme 
aus dem Lager, sei es zur Ablassung in die Braustätte, sei es zu anderen Zwecken, sattindet.8 In Fällen der 
lepteren Art sind vom Brauer die vorschriftsmäßig der Steuer-Hebestelle eingereichten und mit dem Genehmi- 
gungsvermerk des Oberkontroleurs zurückgegebenen Anzeigen als Beläge anzuschließen und E Spalte 10 mit 
sortlaufender Nummer zu buchen 
— 
D 
  
enntiich zu machen, ob es sich um Vormittags- oder Nachmittagszeit handett. 
D 
Kontobuch angeschriebene Gewicht, so ist der Betrag der Differenz wieder in Zugang, im umgekehrten Falle ist 
der Betrag noch in Abgang zu stellen, "1 beiden Fällen aber unter „Bemerkungen“ die nöthige Erläuterung zu 
geben. Das Gleiche gilt, wenn eine Post zu anderen Zwecken, als zur Versteuerung, aus dem Lager entfernt 
ist und die angeordnete amtliche Ueberwachung eine Abweichung zwischen der Anschreibung und dem Befunde 
herausgestellt hat. 
7) Deu- Oberkontroleur steht, unter Zuziehung des Brauers oder dessen Stellvertreters, jederzeit die Ermittelung 
des Soll. und des Ist. Bestande 
8) Das Kontobuch ist, nach näherer Vhimmung des Oberkontroleurs, aufzubewahren und den Aufsichtsbeamten 
stets zugänglich zu halten. 
Inhalts-V erzeichniß. 
Neben der Angabe der Stunde des Abgangs, bzw. Zugangs, ist durch Beifügung des Buchstabens „V’ oder „N“ 
Ergiebt die Nevision bei Abgangsposten, welche zur Versteuerung entnommen sind, ein geringeres als das im 
  
  
Waarengattung. Seite. Waarengattung. Seite. 
7. Stdrezucker 2. J. 
II. Itübengucker 4. 5. 
III. Syrup — G6. 7. 
  
  
 
	        
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