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Muster F.
Kttontobuch
der
Bien-Brauerei des Joh. Walsleben zu We##n###chen
über die
zur Bierbereitung bestimmten Vorräthe an Zuckerstoffen und Syrup.
Dieses Buch enthält ##anei Blätter, welche Das Buch ist im Sudraum, veches an der
mit einer von dem Unterzeichneten angesiegelten 7hür im Lleinen Schranke aufzubewahren.
Schnur durchgezogen sind.
IVerder, den 27. Dezeniber 1872. Werder, den 27. Desre#ber 1872.
N. N. Ober-Str. · Kontr.
Anweisung für den Gebrauch.
Das Kontobuch wird vom Brauer selbst oder seinem bei der Hebestelle berrfür ein- für allemal zu bezeichnenden
Stellvertreter, in jedem Falle aber unter seiner Verantwortlichkeit, ges#-
Unten auf der Titelseite ist die Art der Zuckerstoffe anzugeben, weche“ zur Bierbereitung vorräthig gehalten
werden. Sind es mehrere Arten, so wird für jede eine besondere Ab#theilung im Buch angelegt und auf
die betreffenden Seiten des Buches an derselben Stelle des Titeldlattes verwiesen
Unter „Zugang“ ist jede Post Zuckerstoffe, sobald sie in den Aufsewahrmgreum gelangt, einzutragen, und
war, nach dem Nettogewicht in vollen Pfunden. Als Beläge dienen die in Spalte 9 und 10 unter fortlau-
sender Nummer auszuslhrenden Fakturen, bzw. Fakturen und Frachtbriefe, auch wenn die letzteren nur das
Bruttogewicht enthalte
Der „Abgang“ wird, nd zwar gleichfalls nach Netto gewicht in vollen Pfunden, gebucht, sobald die Entnahme
aus dem Lager, sei es zur Ablassung in die Braustätte, sei es zu anderen Zwecken, sattindet.8 In Fällen der
lepteren Art sind vom Brauer die vorschriftsmäßig der Steuer-Hebestelle eingereichten und mit dem Genehmi-
gungsvermerk des Oberkontroleurs zurückgegebenen Anzeigen als Beläge anzuschließen und E Spalte 10 mit
sortlaufender Nummer zu buchen
—
D
enntiich zu machen, ob es sich um Vormittags- oder Nachmittagszeit handett.
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Kontobuch angeschriebene Gewicht, so ist der Betrag der Differenz wieder in Zugang, im umgekehrten Falle ist
der Betrag noch in Abgang zu stellen, "1 beiden Fällen aber unter „Bemerkungen“ die nöthige Erläuterung zu
geben. Das Gleiche gilt, wenn eine Post zu anderen Zwecken, als zur Versteuerung, aus dem Lager entfernt
ist und die angeordnete amtliche Ueberwachung eine Abweichung zwischen der Anschreibung und dem Befunde
herausgestellt hat.
7) Deu- Oberkontroleur steht, unter Zuziehung des Brauers oder dessen Stellvertreters, jederzeit die Ermittelung
des Soll. und des Ist. Bestande
8) Das Kontobuch ist, nach näherer Vhimmung des Oberkontroleurs, aufzubewahren und den Aufsichtsbeamten
stets zugänglich zu halten.
Inhalts-V erzeichniß.
Neben der Angabe der Stunde des Abgangs, bzw. Zugangs, ist durch Beifügung des Buchstabens „V’ oder „N“
Ergiebt die Nevision bei Abgangsposten, welche zur Versteuerung entnommen sind, ein geringeres als das im
Waarengattung. Seite. Waarengattung. Seite.
7. Stdrezucker 2. J.
II. Itübengucker 4. 5.
III. Syrup — G6. 7.