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Muster A.
amts- Bezirk: Hebe-Bezirk:
NB. Bei der Fixation ohne Vorbehalt der Nachversteuerung werden die ( 1 eingeklammerten Worte resp. Zahlen
in dem §. 2 durchstrichen.
Bei der Fixation mit Nachversteuerung werden die () eingeklammerten Worte im §. 2, die Zahlen
[1; 3;1 im §. 5, sowie der §. 8 ganz und desgl. die: Bestandsaufnahme am Schlusse, durchstrichen.
Wird Fixat seitens der Direktivbehörde von den Verpflichtungen nach §. 13. Alinea 2 und 4 des Ge-
seczes entbunden, so sind im §. 5 Absatz 2 Zeile 2 hinter: „§. 13 Alinea 1“ die Zahlen 2 und 4 zu durch-
streichen und in Zeile 2 des §. 5 hinter: „13 Alinea“ die Zahlen 2 und 4 vor resp. hinter 3 hinzuzufügen.
Brausteuer-Firations-Vertrag.
Zwischen dem unterzeichneten Haupt- Amte und dem Besitzer der zu
unter Nr. belegenen Brauerei wird unter Vorbehalt der
Genehmigung d zu für die Zeit vom ten
187 bis ten 187 nachstehender
Brausteuer-Firations-Vertrag atgeschlossen:
Der Brauereibesitzer wird während der Ver-
tragsdauer in der bezeichneten Brauerei zur Bereitung von Bier die nachstehend
angegebenen steuerpflichtigen Braustoffe, nämlich
verwenden. Derselbe hat von diesen Braustoffen die im §. 1 des Gesetzes wegen
Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 angeordnete Steuer in einer Ab-
· »einvolleöJahr Thaler
d Hein volles Jah
findungssumme zu entrichten, welche für die Vertrags-Periode auf Gusden
festgesetzt worden ist. Von diesem Betrage hat der innerhalb
747“