Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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S. 4. 
Mit Eintritt der Vermahlungssteuer sind die Mühlenöffnungen und, soweit es 
nach dem Ermessen des Bezirks-Oberkontroleurs für erforderlich gehalten wird, auch 
die Mahltriebwerke dauernd unter amtlichen Verschluß zu stellen. Der Verschluß er- 
folgt iu der Regel durch Kunstschlösser. Die Kosten für Anschaffung und Repara- 
turen der letzteren, sowie für die zur Anlegung der Schlösser erforderlichen Ein- 
richtungen an den Mühlenwerken hat der Brauer zu tragen, ohne deshalb Eigen- 
thumsansprüche an den Schlössern zu erwerben. 
Ausnahmsweise kann der Verschluß einzelner Zugänge nach dem Ermessen des 
Oberkontroleurs durch Anlegung amtlicher Siegel bewirkt werden, wozu der Brauerei- 
Inhaber das Material unentgeltlich herzugeben hat. 
S. 5. 
Ein Brauer, welcher zur Vermahlungssteuer zugelassen ist, hat, sobald er Brau- 
stoffe auf seiner Mühle vermahlen lassen will, solches der Hebestelle vorher inner- 
halb der in §. 17 des Gesetzes vorgesehenen Frist schriftlich oder mündlich unter 
Angabe: 
1) der Art und Menge (Nettogewicht) der zu vermahlenden Stoffe, 
2) des Tags und der Stunde der beabsichtigten Aufschüttung auf die Mühle, 
anzuzeigen und gleichzeitig die nach §. 1 bezw. §. 22, II. des Gesetzes zu berech- 
nende Brausteuer davon zu entrichten. 
Diese Anzeige ist von der Hebestelle in das nach Nr. 11 der Bestimmungen 
zur Ausführung des Gesetzes (Muster H.) zu führende Anmeldungsregister, die er- 
hobene Steuer gleichzeitig in das Heberegister einzutragen und dem Anmeldenden ein 
Mahl-Erlaubnißschein nach dem Muster A. zu ertheilen, welcher zugleich als Quittung 
für die Steuerentrichtung dient. 
S. 6. 
Die Aufschüttung von Braustoffen auf die Mühle darf nur innerhalb der in 
§. 19 des Gesetzes für die Einmaischungen bestimmten Zeit erfolgen. Auch für die 
Vermahlung selbst ist in der Regel die vorerwähnte Zeit inne zu halten; doch 
können bei nachgewiesenem Bedürfniß Ausnahmen hiervon seitens des Hauptamtes 
bewilligt werden.
	        
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