Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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Daß nach Inhalt der vorstehenden Nationale die Anzahl von . . .. ge— 
schriebben Pferden mit einer Gesammttaxe von . . Thalern, geschrie- 
ben Thalern von den in dem Nationale benannten Eigenthümern des 
Kreisee für die Truppen richtig abgeliefert worden ist, bescheinigt. 
Ort und Datum. 
a) die Abnahmekommission. b) die lant beiliegender Verhandlung 
Unterschriften: beeidigten Taxatoren. 
Unterschriften: 
Die zugezogenen Thierärzte. 
Bemerkung: 1) Ist zur Deckung des Bedarfs die Abnahme solcher 
Pferde unvermeidlich gewesen, die über 600 Mark ab- 
geschätzt sind, so ist solches auch in dem Atteste beson- 
ders zu bescheinigen. 
2) Nach einem Notat des Rechnungshofes des Deutschen 
Reichs soll durch die Unterschrift des Thierarztes unter 
dem Nationale ersichtlich gemacht werden, daß ein sol- 
cher bei der Aushebung der Pferde zugezogen worden ist.
	        
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