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Ministerial-Bekanntmachungen.
[89] 1. Mit höchster Genehmigung soll bei dem Großherzoglichen Gymnasium
zu Weimar, sowie bei dem Großherzoglichen Gymnasium und bei dem Groß-
herzoglichen Real-Gymnasium zu Eisenach vom 1. Juli d. J. ab von den
Schülern aller Klassen ein jährliches Schulgeld vom 24 Thalern —= 72 Mark
erhoben werden. Ein Zuschlag von gleichem Betrage, also ein Schulgeld von
48 Thalern — 144 Mark jährlich ist von denjenigen Schülern zu bezahlen,
welche, resp. deren Eltern im Großherzogthum keine Einkommensteuer an den
Staat entrichten. Die Entrichtung von Gemeindesteuern bewirkt keine Be-
freiung von der Zuschlagspflicht.
Den Söhnen von aktiven Geistlichen und Volksschullehrern des Großher-
zogthums soll jedoch die fernere Entrichtung des bisherigen Schulgeldes bis
zum 1. Jannar 1875 nachgelassen bleiben.
Weimar am 4. Juni 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Cultus.
Stichling.
(90| II. In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist zufolge
höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, auf des-
fallsiges Nachsuchen die Einführungsfrist
1) für die dem William Wigner, Christopher Rawson und Gesellschafter
zu London unter dem 20. Juni 1872 für das Großherzogthum patentirten
Verbesserungen sowohl im Geruchlosmachen und in der Reinigung von Kloaken-
stoffen und Flüssigkeiten und in der Fabrikation von Dünger aus demselben, als
auch in den Apparaten zu diesen Zwecken auf ein fernerweites Jahr bis zum
20. Juni 1875,
2) für die dem W. O. Sillar, R. G. Sillar und Chr. Rawson zu
London, unter dem 15. Oktober 1872 patentirte Verbesserung in der Behand-
lung der menschlichen und anderer Exkremente und animalischen Stoffe Behufs
deren Desinfektion und Verwandlung in unschädlichen Dünger gleichfalls auf ein
weiteres Jahr bis zum 15. Oktober 1875 verlängert worden.