Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
[89] 1. Mit höchster Genehmigung soll bei dem Großherzoglichen Gymnasium 
zu Weimar, sowie bei dem Großherzoglichen Gymnasium und bei dem Groß- 
herzoglichen Real-Gymnasium zu Eisenach vom 1. Juli d. J. ab von den 
Schülern aller Klassen ein jährliches Schulgeld vom 24 Thalern —= 72 Mark 
erhoben werden. Ein Zuschlag von gleichem Betrage, also ein Schulgeld von 
48 Thalern — 144 Mark jährlich ist von denjenigen Schülern zu bezahlen, 
welche, resp. deren Eltern im Großherzogthum keine Einkommensteuer an den 
Staat entrichten. Die Entrichtung von Gemeindesteuern bewirkt keine Be- 
freiung von der Zuschlagspflicht. 
Den Söhnen von aktiven Geistlichen und Volksschullehrern des Großher- 
zogthums soll jedoch die fernere Entrichtung des bisherigen Schulgeldes bis 
zum 1. Jannar 1875 nachgelassen bleiben. 
Weimar am 4. Juni 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Cultus. 
Stichling. 
(90| II. In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist zufolge 
höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, auf des- 
fallsiges Nachsuchen die Einführungsfrist 
1) für die dem William Wigner, Christopher Rawson und Gesellschafter 
zu London unter dem 20. Juni 1872 für das Großherzogthum patentirten 
Verbesserungen sowohl im Geruchlosmachen und in der Reinigung von Kloaken- 
stoffen und Flüssigkeiten und in der Fabrikation von Dünger aus demselben, als 
auch in den Apparaten zu diesen Zwecken auf ein fernerweites Jahr bis zum 
20. Juni 1875, 
2) für die dem W. O. Sillar, R. G. Sillar und Chr. Rawson zu 
London, unter dem 15. Oktober 1872 patentirte Verbesserung in der Behand- 
lung der menschlichen und anderer Exkremente und animalischen Stoffe Behufs 
deren Desinfektion und Verwandlung in unschädlichen Dünger gleichfalls auf ein 
weiteres Jahr bis zum 15. Oktober 1875 verlängert worden.
	        
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