Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenatch. 
Nummer 26. Weimar. 3. Oktober 1874. 
Ministerial--Bekanntmachungen. 
(127] 1. Nachdem die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des in 
der General-Versammlung ihrer Aktionäre vom 19. Juni 1873 gefaßten Be- 
schlusses darauf angetragen hat, ihr behufs Bestreitung dringender Bedürfnisse 
zur Erweiterung und Vervollständigung der Bahnanlagen die Aufnahme einer 
Summe von 
4,500,000 Thaler = 13,500,000 Mark 
durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und mit Zinusscheinen versehe- 
nen Prioritäts-Obligationen zu gestatten, die betheiligten hohen Staatsregie- 
rungen auch die Emission der Prioritäts-Obligationen unter den nachstehenden 
Bedingungen genehmigt haben, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 2. September 1874. 
Großherzoglich Süächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern, 
v. Groß. 
Wir Wilhelm 
von Gottes Gnaden König von Preußen r#c 
Nachdem die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des in der 
General-Versammlung ihrer Aktionäre vom 19. Juni 1873 gefaßten Beschlusses 
1874. 52
	        
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