Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

362 
bewahren und zu trocknen, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Be- 
dingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 
3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 13— 16) angegeben 
und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerech- 
net, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß- 
herzogthum zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 22. September 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(131) V. Nachdem in Folge des Eintritts des früheren Rechtsanwalts jetzigen 
Kreisgerichts-Direktors Dr. Hugo Fries zu Weida in den Großherzoglichen 
Staatsdienst nach Maßgabe des §. 6 Absatz 2 des Landtags-Wahlgesetzes vom 
6. April 1852 die Neuwahl eines Landtags-Abgeordneten durch diejenigen Staats- 
Angehörigen des IV. Verwaltungsbezirks, welche aus anderen Quellen als dem 
Grundbesitze ein jährliches Einkommen von wenigstens Ein tausend Thalern 
verstenern, für die Dauer der laufenden Wahlperiode nothwendig geworden und 
bei dieser durch den Kaufmann Fr. Chr. Kaiser zu Vacha als Wahlkommissar 
geleiteten Wahl der Kreisgerichts-Direktor Dr. Fries anderweit zum Landtags- 
Abgeordneten gewählt worden, so wird solches unter Rückbezug auf die Be- 
kanntmachung vom 27. Dezember 1873, die Neuwahlen von Landtags-Abge- 
ordneten für die Finanz-Periode 1875/77 betreffend (Reg.-Blatt von 1873 
Seite 258) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 23. September 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pr. Schomburg. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.