Zegierungs-Zlatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Weimar. 17. Oktober 1874.
3 Nummer 27.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(132) I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 2. Januar dieses
Jahres (Seite 33 ff. des Reg.-Blatts) wird hierdurch der nachstehende, die
Auflösung der Unstrut-Eisenbahn-Gesellschaft betreffende Allerhöchste Erlaß
d. d. Gastein 17. Juli dieses Jahres zur öffentlichen Kenntniß mit dem Be-
merken gebracht, daß Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, geruht haben,
auch die für das Großherzogthum ertheilte Konzession hiernach für erloschen
zu erklären.
Weimar am 21. September 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
Wir Wilhelm
von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem die unterm 27. März 1872 von Uns konzessionirte Unstrut-
Eisenbahn= Gesellschaft in der General-Versammlung ihrer Aktionäre vom
27. April dieses Jahres ihre Auflösung beschlossen hat, wollen Wir diesem
Beschlusse in Gemäßheit des Art. XIII der Konzessions-Urkunde vom 27. März
1872 und unter dem Vorbehalt der Einziehung der zur Sicherstellung der
Ausführung dieser Bahn der Staatsregierung bestellten Kaution Unsere landes-
1874. 54