Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

Zegierungs-Zlatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Weimar. 17. Oktober 1874. 
  
3 Nummer 27. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(132) I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 2. Januar dieses 
Jahres (Seite 33 ff. des Reg.-Blatts) wird hierdurch der nachstehende, die 
Auflösung der Unstrut-Eisenbahn-Gesellschaft betreffende Allerhöchste Erlaß 
d. d. Gastein 17. Juli dieses Jahres zur öffentlichen Kenntniß mit dem Be- 
merken gebracht, daß Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, geruht haben, 
auch die für das Großherzogthum ertheilte Konzession hiernach für erloschen 
zu erklären. 
Weimar am 21. September 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Wir Wilhelm 
von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
Nachdem die unterm 27. März 1872 von Uns konzessionirte Unstrut- 
Eisenbahn= Gesellschaft in der General-Versammlung ihrer Aktionäre vom 
27. April dieses Jahres ihre Auflösung beschlossen hat, wollen Wir diesem 
Beschlusse in Gemäßheit des Art. XIII der Konzessions-Urkunde vom 27. März 
1872 und unter dem Vorbehalt der Einziehung der zur Sicherstellung der 
Ausführung dieser Bahn der Staatsregierung bestellten Kaution Unsere landes- 
1874. 54
	        
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