Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

366 
sammt-Ministerium auf desfallsiges Ansuchen beschlossen, die Frist zur Bei- 
bringung des Nachweises der Einführung der dem Georg Sigl zu Wien unter 
dem 3. Dezember 1873 patentirten Verbesserungen an Seilbahnen und den 
auf letzteren angewendeten Wagen auf ein weiteres Jahr bis zum 3. Dezember 
1875 zu verlängern. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 3. Dezember 1873 (Reg.- 
Blatt Seite 255) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 5. Oktober 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Flemming. 
(137) VI. Es wird hiermit zur Kenntniß der betheiligten Behörden gebracht, 
daß nach einer mit dem Buchbinder Heuß hier getroffenen Vereinbarung der 
Preise der von demselben zu beziehenden Hypotheken= und Privilegienbücher 
und der Register dazu für einen fertig gebundenen Band 
von 400 Blatt 4 Thlr. — Sgr. — Pfo. 
7“ 350 7“ . 3 7 20 "% „½ 
7 300 7 3 „ „ —1 
» 250 7 2 7“ 25 "% „ 
„ 2060 2 „ 20 „ —„ 
„ 100 1„ 15 „ -„ 
„ 100 „ mit Register 1 „ 22 „ 6 „ 
beträgt. 
Weimar am 8. Oktober 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Siichling. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.