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nach den darin angegebenen Sätzen und den dazu gehörigen erläuternden Be-
stimmungen zu erheben und zu entrichten ist.
Weimar am 28. Oktober 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
Thansseegeld-Tarif
für eine Meile von 1632 sechszehnschuhigen Ruthen —= 7363,03 Metern.
I. Von Extraposten, Kaleschen, Chaisen jeder Art, überhaupt von
allem zum Fortschaffen von Personen bestimmten Fuhrwerke,
einschlüssig der Schlitten, besetzt oder leer, für jedes Zugthier 10 Pfg.
II. Vom Lastfuhrwerke:
A. vom beladenen:
1) vierrädrigen, für jedes Zugthier bei einer Uespennung von
a) vier oder weniger Zugthieren . 10 „
b) fünf oder sechs dergleihen 20 „
JP) sieben oder mehreren dergleichen 30 „
2) zweirädrigen, für jedes Zugthier bei einer e von
a) einem oder zwei Zugthieren . 10,,
b) drei dergleichen 20 „
) vier oder mehreren dergleichen ... 30,,
3) ist der Radbeschlag eines Lastfuhrwerks auswärts und
in gerader Fläche 6 Zoll = 14,10 Centimeter und
darüber breit, auch ohne hervorstehende Nägel oder
Stifte: so wird statt der Sätze 1 lit. b und 2 lit. b
nur entrichtet für jedes Zugthier 10 „
4) von Schlitten für jedes Zugthier, * 2 der
Zahl · 10,,
B. vom unbeladenen:
1) von Frachtwagen für jedes Zugthier 8 „
2) von gewöhnlichem Landfuhrwerke, desgleichen vo von Schlitten
zum Fortschaffen von Lasten, für jedes Zugthier 4 „