Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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fort von 5 zu 5 Mark Reichswährung mit drei und drei Fünftheilen Mark 
von Hundert Mark jährlich einschließlich der Beträge, welche durch Zuschrei- 
bung der statutenmäßigen Zinsen entstehen, in dem Falle aber, wenn die Zu- 
rückzahlungen u. s. w. wie im Statut vom 29. September 1869. 
Zu §. 6 alinea 3 
ist der Zusatz gemacht: „sobald der Einlagebetrag fünf Mark erreicht.“ 
Zu §S. 7 alinea 2. 
a) Anstatt der im gegenwärtigen Statut bezeichneten 25 Thaler und 50 
Thaler werden bestimmt: 
100 Mark und 200 Mark. 
b) Der Schlußsatz in alinea 2: 
„Die mit 4 Prozent verzinsten Einlagen“ kommt in Wegfall. 
Nachdem diese Statutänderungen in Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, 
des Großherzogs, von Sr. Königlichen Hoheit, dem Erbgroßherzoge, guädigst be- 
stätigt worden sind, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht. 
Weimar, den 18. November 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(154/] III. Von der Direktion der Bremer Spiegelglas-Versicherungs-Gesell- 
schaft ist der Kaufmann Gustav Lindner, zu Weimar, an Stelle des Kauf- 
manns R. O. Zinkeisen zum Haupt-Agenten der Gesellschaft für das Großher= 
zogthum bestellt worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 24. Februar d. J. (Reg.- 
Blatt S. 95) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 23. November 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.