Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

384 
fort von 5 zu 5 Mark Reichswährung mit drei und drei Fünftheilen Mark 
von Hundert Mark jährlich einschließlich der Beträge, welche durch Zuschrei- 
bung der statutenmäßigen Zinsen entstehen, in dem Falle aber, wenn die Zu- 
rückzahlungen u. s. w. wie im Statut vom 29. September 1869. 
Zu §. 6 alinea 3 
ist der Zusatz gemacht: „sobald der Einlagebetrag fünf Mark erreicht.“ 
Zu §S. 7 alinea 2. 
a) Anstatt der im gegenwärtigen Statut bezeichneten 25 Thaler und 50 
Thaler werden bestimmt: 
100 Mark und 200 Mark. 
b) Der Schlußsatz in alinea 2: 
„Die mit 4 Prozent verzinsten Einlagen“ kommt in Wegfall. 
Nachdem diese Statutänderungen in Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, 
des Großherzogs, von Sr. Königlichen Hoheit, dem Erbgroßherzoge, guädigst be- 
stätigt worden sind, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht. 
Weimar, den 18. November 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(154/] III. Von der Direktion der Bremer Spiegelglas-Versicherungs-Gesell- 
schaft ist der Kaufmann Gustav Lindner, zu Weimar, an Stelle des Kauf- 
manns R. O. Zinkeisen zum Haupt-Agenten der Gesellschaft für das Großher= 
zogthum bestellt worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 24. Februar d. J. (Reg.- 
Blatt S. 95) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 23. November 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.