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b) von Fremden, d. h. Nicht-Reichsangehörigen, welche im Groß-
herzogthume ihren wesentlichen Aufenthalt nehmen;
5) Gehalts= und andere Dienst-Bezüge, Wartegeld, und Pension
aus einer Großherzoglichen Hofkasse:
a) von den unter 3) bezeichneten Reichsangehörigen,
b) von Reichsangehörigen, welche ohne Wohnsitz im Reichsge-
biete ihren Aufenthalt außerhalb des Reichs nehmen,
c) von Fremden ohne Unterschied ihres Wohnsitzes oder Aufent-
haltsorts;
6) Gehalts= und andere Dienst-Bezüge, Wartegeld und Pension
aus den Kassen inländischer, d. h. dem Großherzogthume angehöriger
Gemeinden, Stiftungen oder öffentlicher Anstalten:
a) von den unter 3) bezeichneten Reichsangehörigen,
b) von Staatsangehörigen des Großherzogthums, welche ohne
Wohnsitz im deutschen Reiche ihren Aufenhalt außerhalb des letz-
teren nehmen, so lange sie nicht zugleich die Staatsangehörigkeit
des fremden Staates besitzen, in welchem sie ihren Aufenthalt ge-
nommen haben, und
c) von Fremden ohne Unterschied ibres Wohnsitzes oder Aufent-
haltsortes;
7) Gehalts= und andere Dienst-Bezüge aus Hofkassen eines an-
dern Staates, ingleichen aus den Kassen ausländischer, d. h.
dem Großherzogthume nicht angehöriger Gemeinden und Stiftungen:
a) von den unter 3) bezeichneten Reichsangehörigen, dafern sie
nicht außerhalb des Reichsgebietes wesentlichen Aufenthalt nehmen,
b) von Fremden, welche im Großherzogthume ihren wesentlichen
Aufenthalt nehmen;
8) Wartegeld und Pension aus Hofkassen eines andern Staates,
ingleichen aus den Kassen ausländischer Gemeinden und
Stiftungen:
von den unter 3) bezeichneten Reichsangehörigen;
9) Zinsen und Dividenden von Aktiv-Kapitalien einschließlich
von Aktien, ingleichen Leibrenten: