Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

  
  
  
Datum S5 
Inhalt. des Gesetzes Seite des 
14. Reg. Bl. 
Neißen, J. L. und Comp., zu Weimar, Hauptagentur der Preußischen 
Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft zu Berlnn. 3. April 47 
Nordamerika, Vereinigte Staaten, Verfahren bei Benutzung von Legiti- « 
mationspapieren dort naturalisirter Reichsangehöriger bei deren 
Rückkehr nach Deutschland. Bekanntmachung hierüber . .. 21. März 45 
O. 
Ostheim, Einführung der Gesetzgebung des Großherzogthums im Bereiche 
der vormals Königlich Bayerischen Gebietstheile in und bei der 
Enclave Ostheim; Gesetz, die definitive Fortdauer des provisorischen 
Gesetzes vom 3. Februar 1875 betreffeendddd .. 4. März 25 
P. 
Papiergeld des Großherzogthums, Verlängerung der Einlösungsfrist. !17. Juni 115 
Pensionen und sonstige Unterstützungs-Kompetenzen von Militärpersonen, 
welche ihren Aufenthalt in einem der deutschen Bundesstaaten 
haben; Bekauntmachung in Betreff der gerichtlichen Beschlagnahme 9. März 34 
Personenstand, Beurkundung 2c. . 
Bekanntmachung hinsichtlich der kirchlichen Dissidenten 308 Dezb. 2 
1875. 
Bekanntmachung wegen Fortführung der besonderen Register der . 
uden.; 3. Jan. l 5 
Verfahren bei Todesfällen, über welche eine amtliche Ermittelung 
stattgefunden hat . . . .. .. . .. ..... . . . ..... .. .. . . . .. . .. . . . . . 15. Jan. 11 
Verfahren wegen nachträglicher Eintragung in den Geburts= und s 
Sterberegistern in den Fällen der §§. 27 und 60 des Reichsgesetzes 
vom 6. Februar 187DDKKKK.. .. 30. Jan. 15 
Einschärfung der Vorschriften wegen der Nichtwahl derselben Vor- D 4 
namen beim Vorhandensein von Personen mit gleichem Zunamen. 18. Febr. 206 
Nachtrag zur Instruktion vom 13. Dezember 1875 hinsichtlich der 
Berichtigungen von Eintragungen in die Standesregister 17. Mai 95 
desgleichen, die Abänderung des §. 6 der Instruktion vom 13. De- I 
zember1875betreffend».................................. 12. Juni 110 
Bekanntmachung, die amtliche Ermittelung von Todesfällen be- 
treffend, zu deren Anzeige bei dem Standesbeamten eine verpflich- 
tete Person nicht vorhanden it:: . . . .. . .. I1. Sept. 194 
Bekanntmachung, die Erläuterung des §. 16 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 wegen der Kosten= und Stempelfreiheit in Standes- 
amtssachen betresen ..................................... 11. Sept, 200 
Bekanntmachung wegen der aus ben Realregistern für die Civil- 6 
vorsitzenden der Militär-Ersatz-Kommission zu liefernden Auszüge. 10. Novb] 215 
 
	        
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