Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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8. 16. 
Den Mitgliedern der Musterungs-Kommissionen werden im Mobilmachungs- 
fall für Ausübung ihrer Funktionen an Diäten einschließlich Nachtquartierver= 
gütung täglich 6 Mark und, sofern sie zu reisen haben, Fuhrkosten im 
Betrage von 75 Pfg. pro Meile (7½ Kilometer) bei Dampfschiff= und Ei- 
senbahn -Verbindungen, sonst aber von 1½N Mark für die Meile gewährt. 
Haben erweislich höhere Fuhrkosten aufgewendet werden müssen, so werden diese 
erstattet. 
Die Fuhrkosten werden für die Hin= und für die Rückreise besonders 
berechnet. Sind jedoch Geschäfte an verschiedenen Orten unmittelbar nach ein- 
ander auszurichten, so ist der von Ort zu Ort wirklich zurückgelegte Weg un 
getheilt der Berechnung der Fuhrkosten zu Grunde zu legen. 
Die den Musterungs-Kommissionen beizuorduenden Thierärzte erhalten im 
Mobilmachungsfall Diäteun und Fuhrkosten nach den gleichen Sätzen, wie vor- 
stehend angegeben. 
Juwieweit den Mitgliedern der Musterungs-Kommissionen, den Thier- 
ärzten und dem sonst zugezogenen Personal für die Thätigkeit bei den Vor- 
musterungen (§§. 1, 3, 15) der Bezug von Diäten, Verrichtungsgebühren und 
Transportkosten zusteht, richtet sich nach den für das Großherzogthum beste- 
henden sonstigen Bestimmungen. 
§. 17. 
Die Musterung des Pferdebestandes hat in allen Musterungsbezirken eines 
jeden Aushebungsbezirks so frühzeitig stattzufinden, daß die zur Vorstellung 
vor die Aushebungs-Kommission (§. 24) bestimmten Pferde zu den für das 
Aushebungs-Geschäft festgesetzten Terminen im Aushebungsort (§. 23) eintreffen 
können. 
Unter besonderen Verhältnissen fällt die Musterung gemäß S§. 11 aus. 
S. 18. 
Sofort nach Eingang des Mobilmachungs-Befehls theilt der Be- 
zirks-Direktor dem mit Leitung der Geschäfte beauftragten Mitgliede jeder Mu- 
sterungs-Kommission die Vertheilungs-Quote (§. 10 letzter Absatz) der zu ge- 
stellenden Pferde nach den verschiedenen Kategorien mit und bezeichnet den 
sämmtlichen Mitgliedern der Musterungs-Kommissionen Tag und Stunde der
	        
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