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als es hauptsächlich darauf ankommt, starke Zugpferde auszuwählen. Die ab-
genommenen Pferde werden in ein National nach Anlage C. eingetragen.
Anlage E. enthält die Bestimmungen über Beschaffenheit der qu. Fahr-
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ww und Peichirrs- sowie über das zu einem Gespann erforderliche Zubehbr.
Nach Anlage F. ist die Taxverhandlung aufzunehmen.
§. 33.
Das General- Kommando hat schon im Frieden Vorsorge zu treffen, daß
zum Zeitpunkt der förmlichen Abnahme der ausgehobenen Pferde von den Trup-
pen zu stellende Transport-Kommandos in den Aushebungsorten eintreffen.
Soweit diese Kommandos von den Truppen nicht in hinreichender Zahl gege-
ben werden können, hat das General-Kommando schon im Frieden die Ein-
berufung von Mannschaften des Beurlanbtenstandes oder der Ersatzreserve
I. Klasse vorzusehen. Nöthigen Falls ist der Militair -Kommissar ermächtigt,
Koppelführer zu miethen, und hat er hierzu die Mitwirkung der betreffenden
Bezirks-Direktoren rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Die Zahl der Traus-
port-Mannschaften ist danach zu berechnen, daß auf 1 Mann etwa 3 Pferde
kommen.
Der Militair-Kommissar hat die Pferde den Transportführern ordnungs-
mäßig zu überweisen, und werden vom Zeitpunkt der förmlichen Abnahme an
die Pferde militairischerseits verpflegt.
Nach Maßgabe der bereits im Frieden aufgestellten Marsch= und Fahr-
Tableaus werden die Pferde nach den Mobilmachungs-Orten der Truppen trans-
portirt.
Die gemietheten Koppelführer erhalten während ihrer Dienste, sowie auf
dem Rückmarsch nach der Heimath die ortsüblichen Löhne, sowie freies Quar-
tier und Verpflegung nach den darüber bestehenden Bestimmungen auf Kosten
des Militair-Fonds.
Das General-Kommando hat ferner sicher zu stellen, daß die Transport-
führer rechtzeitig die erforderlichen Marsch-Routen, Eisenbahn-Regquisitions=
Scheine, sowie Blanquets zu Quartier-Bescheinigungen und Quittungen über
Natural-Verpflegung, Vorspann und Fourage, letztere nach dem für alle
Gattungen der Pferde gleichen Rationssatz von 5000 Gramm Hafer, 1500
Gramm Heu und 1750 Gramm Stroh pro Tag, erhalten.