Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 29. September 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef. 
hr. Schomburg. 
I114| VI. Von der Lebens= und Unfall-Versicherungsbank auf Gegenseitigkeit 
in Hamburg ist an Stelle von Emil Fischer zu Weimar der Kaufmann Ju- 
lius Hohlweg daselbst zum Haupt-Agenten der Gesellschaft für das Groß- 
herzogthum ernannt worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 16. August 1875 (Reg.= 
Blatt S. 339) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. September 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chefs: 
hr. Schomburg. 
(115|] Das 20. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1145 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths, 
vom 16. September 1876. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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