Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
(20| I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Ingenieur Ernst Burgdorf zu Braunschweig ein Erfin- 
dungs-Patent auf Verbesserungen an Windevorrichtungen nach Maßgabe der 
bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Be- 
schreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wir- 
kungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom 
Jahre 1843 Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer 
von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzog= 
thums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 2. Februar 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerlum, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
(21) U. Berichtigung. In §. 19 Ziffer 17 lit. 1 Zeile 2 der Ministerial- 
Verordnung über die innere Einrichtung des Volksschulwesens vom 20. März 
1875 (Seite 225 des Reg.-Blatts vom Jahre 1875) muß es heißen: 
„4 (ziemlich befriedigend)“ statt: „4 (wenig befriedigend)“. 
Weimar am 9. Februar 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
(22) III. Nach bestehenden Vorschriften (§. 22 der Verordnung über die Füh- 
rung der Kirchenbücher der katholischen Pfarreien vom 5. Dezember 1837,
	        
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