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Zugleich werden für das Großherzogthum Sachsen
die Großherzogliche Hauptstaatskasse hier,
die Großherzoglichen Rechnungsämter,
das Großherzogliche Rentamt zu Oldisleben
und
die Großherzoglichen Steuerämter zu Apolda, Eisenach und
Weimar
als diejenigen Kassestellen hiermit bezeichnet, bei welchen in den Monaten
Juni, Juli und August 1876 die im Großherzogthume umlaufenden
vorbezeichneten Scheidemünzen Deutschen Gepräges, mit Einschluß
der den ½0 und bezüglich ½/80 Thalerstücken gleichgestellten, vereinzelt
noch umlaufenden ½ und ½/8 Thalerstücke des Großherzogthums
Sachsen, welche in der Zeit vor dem Jahre 1841 geprägt sind,
in der vorbezeichneten Weise in Zahlung angenommeu und umgewechselt werden.
Weimar am 20. April 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef:
K. Bergfeld.
(53) IV. Der Lebensversicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin
„Nationale“ ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum er-
theilt und der Kaufmann Karl Buffleb in Eisenach zum Hauptagenten für
das Großherzogthum im Sinne der höchsten Verordnung vom 19. September
1860 bestellt worden.
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 20. April 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Jnnern.
Für den Departements-Chef:
#br. Schomburg.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.