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Itaatsvertrag
zwischen dem Großherzogthum Sachsen-Weimar und dem Herzogthum
Sachsen-Meiningen, die Feldabahn betreffend.
Behufs Vereinbarung über eine schmalspurige Eisenbahn von Salzungen
in das Eisenacher Oberland haben zu Bevollmächtigten ernannt:
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach
Allerhöchstihren Regierungsrath Dr. jur. Carl Schambach,
Se. Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen
Höchstihren Staatsrath Dr. jur. Friedrich Heim,
welche Bevollmächtigte folgenden Vertrag abgeschlossen haben:
Art. 1.
Die Großherzoglich Sächsische Staatsregierung beabsichtigt, unter dem
Namen „Feldabahn“ eine schmalspurige Lokomotiv-Eisenbahn als Weimarische
Staatsbahn bauen und betreiben zu lassen, welche in Salzungen an die Werra-
bahn anschließt und über Leimbach nach Dorndorf und Vacha einerseits und
von Dorndorf nach Dietlas, Leugsfeld, Dermbach, Kaltennordheim anderer-
seits führt.
Die Herzogliche Staatsregierung verpflichtet sich, den Bau und Betrieb
dieser Eisenbahn für die in Ihrem Gebiete gelegene Strecke zuzulassen und das
Recht zur Expropriation der zur Anlage der Bahn erforderlichen Grundstücke
einzuräumen.
Art. 2.
Auf Wunsch der Herzoglichen Staatsregierung werden täglich mindestens
einzelne der dem Personenverkehr dienenden Züge bei Leimbach und Dietlas,
falls dort Personen zu= oder abgehen, anhalten.
Art. 3.
Insoweit nach dem Bauprojekte die Eisenbahn auf der von Salzungen
24°