Begierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eise nach.
Nummer 20. Weimar. 20. Juli 1878.
JUn *— Vrlonencchng. vreressen 1) Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisen-
bahnen Deutschlands, 2) eine Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung,
3) Aenderungen von Bestimmungen des aholzei- Reglements und der Signalordnung für die Eisen-
bohnen Deutschlands vom 4. Januar 1875, 4) Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizei-
Beamten und Lokomotivführern S. 151. — Miiterial) Bekanntmachung, die Aushebung der Großher-
zoglichen Kircheninspektion zu Berka a./J. betreffen 209. — Ministrial. Hekanmtmechung die Zu
— der Großherzoglichen Landarmen betreffend S. 209. — Reichs- elebtssan
S. 210,
Ministerial-B ekanntmachung.
164) Nachdem der Bundesrath auf Grund des Art. 42 und 43 der Reichs-
verfassung
1) Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutsch-
lands,
2) eine Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung,
3) Aenderungen von Bestimmungen des Bahnpolizei-Reglements und der
Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar
1875 (Nr. 7 des Reg.-Blatts 1875),
4) Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizei-Beamten und
Lokomotivführern
beschlossen hat und deren Publikation durch den Reichskanzler unter dem 12.
d. Mts. in Nr. 24 des Centralblattes für das Deutsche Reich erfolgt ist, werden
dieselben nachstehend für das Großherzogthum noch besonders bekannt gemacht.
Weimar am 29. Juni 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.
1878.— 28