Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachscu Weimur= . Eise nach. 
Nummer 2 21. Weimar. 10. Aeun 1878. 
Indalt: *— Bekanntmachung, die Vereinbarung zwischen der Ns Siächfsischen und der Goßber 
oglich Hesfishen Staatsregierung wegen #egengeitig t Durchsührung der Schulpflicht betr. S. 
e 
zueigrrn kuelenmshu eine milde Siuistung des netgorbigen Dumachermeiterg und Sahinur. 
in Kaspar Rudolf Rückold, zu Weimar, beir. S. 211. Ministerial-Bekanntmachung, die 
srten 7 rEi Kataster von Hammersiedr“ und Reisdorf betreffend S. 212. — Reichs. Gesetzblat#t S. 212. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
"68|) 1. Nachdem die Großherzogliche Staatsregierung mit der Großherzoglich 
Hessischen Staatsregierung dahin übereingekommen ist, daß in Betreff der gegen- 
seitigen Durchführung der Schulpflicht diejenigen Grundsätze maßgebend sein 
sollen, welche in der Ministerial-Bekanntmachung vom 9. September 1877 
(vergl. Nr. 23 S. 158 des Reg. -Blatts) enthalten sind, wird dies mit dem 
Bemerken bekannt gegeben, daß im Großherzogthum Hessen zur Ausstellung der 
Zeugnisse über die erfüllte Schulpflicht die Vorsitzenden der Schulvorstände zu— 
ständig sind. 
Weimar am 23. Juli 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Für den Departements-Chef: 
Vollert. 
(69) II. Die von dem verstorbenen Hutmachermeister und Bezirksvorsteher Johann 
Kaspar Rudolf Rückold hier unter dem Namen „R. und D. Rückold'sches 
Legat“ testamentarisch errichtete, von der Gemeindebehörde hier zu verwaltende, 
Stiftung eines Kapitals von 7500 Mark, von dessen Zinsabwurf eheliche, 
arme, in die Landeswaisenversorgungsanstalt nicht aufgenommene, hiesige Waisen 
1878 36
	        
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