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Artikel 9.
Gegenwärtiger Vertrag soll den hohen Staatsregierungen zur Ratifkation
vorgelegt und die Auswechslung der Ratifikationsurkunden sobald als möglich
bewirkt werden.
Eisenach am 9. Oktober 1877.
(L. S.) Bernhard Rathgen.
(L. S.) Dr. Rudolph Flemming.
(L. S8.) Friedrich Heim.
(L. 8.) Gustav Diez.
Ministerial-Bekanntmachungen.
([79 I. Daß das Kataster von Ottstedt bei Magdala dem Großherzog=
lichen Rechnungsamte Blankenhain zur Führung übergeben worden ist, wird
hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht.
Weimar den 1. Oktober 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef:
K. Bergfeld.
180) II. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sich die
unter dem 23. August 1854 landesherrlich mit juristischer Persönlichkeit aus-
gestattete Gasbereitungsgesellschaft zu Weimar unter Uebergang der Anstalt in
das Eigenthum der Stadtgemeinde daselbst in Gemäßheit der Statuten mit
höchster Genehmigung aufsgelöst hat.
Weimar den 1. Oktober 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
1878. 39