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Anhang
kr 37 des zuhaabtute für das Deutsche Rrich.
Berlin, Freitag, den 26. August 1904.
Militär wesen.
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen.
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Erteilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter
A. db ,
B. b und c oder C. b (Realgymnasium,
Realprogymnasium,
Realschule) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem Kx bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatvrischen Unterricht im Latein.
Gymnasien (A. a)
Realgymnasien (A. b)
Oberrealschulen (A. c)
Progymnasien (B. a)
Realprogymnasien (B. b)
Nealschulen (B. c)
Progymnasien (C. a)
Ubersicht.
Offentliche Lehraustalten. Seite Realprogymnasien (C. b) .
............. 294 Realschulen (rC.#c)
........... 2990ffentltcheSchulkehxexfeunuaxe(0d)
......,....301AndereoffentltcheLehranstalten(Gc-)
............ 302 Privat-Lehranstalten:
...,......... 308LehranstalteuimAuslande...
sssssss
IIIII
......... .302 a) Schullehrerseminare
............. 303 b) Andere Privat-Lehranstalten