Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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Anlage F. (s. § 26 der Bekanntmachung.) 
Ver- 
der in der 
beschäftigten 
& 138. Abs. 3. der 
— 
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I. Junge Leute von 14—16 Jahren. 
Beginn: Snde: 
1I. Kinder von 
A. Vormittags 
  
  
  
  
der ArbeitszeitA Uhr Uhr. zan 
der Vormittags-Pause Uhr Uhr. ur 
der Mittags-Pause Uhr . Uhr. der Arbeitszeit unr 
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