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Ministerial-Bekanntmachungen.
(41] I. Höchster Entschließung gemäß ist der Bürgermeister Pabst hier auf
seinen Wunsch von den Funktionen eines Expropriations-Kommissars für die
Magdeburg-Erfurter Eisenbahn entbunden und die Fortführung dieser Funk-
tionen dem Großherzoglichen Bezirks-Direktor Wokenius hier übertragen
worden.
Weimar am 13. April 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(42) II. Unter Rückbezug auf unsere Bekanntmachung vom 18. v. M. bringen
wir auch hierdurch zu öffentlicher Kenntniß, daß die danach zur Einziehung
aufgerufenen
Einhundertmarknoten
der vormaligen Preußischen Bank vom 1. Mai 1874 nach einer anderweiten
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. d. M. (Reichs-Gesetzblatt Seite 12)
zufolge Bundesraths-Beschlusses bis zum 1. Juni 1878 auch bei den
Zweiganstalten der Reichsbank, später aber nur bei der Reichsbank-Hauptkasse
zu Berlin umgetauscht werden können.
Zugleich ändern wir den Inhalt unserer Bekanntmachung vom 20. De-
zember 1875 (Reg.-Blatt Seite 524) hierdurch dahin ab, daß jene Einhundert-
marknoten der vormaligen Preußischen Bank von jetzt an bei den Groß-
herzoglichen Staatskassen überhaupt nicht mehr in Zahlung angenommen
werden dürfen. Die bei den Letzteren bis jetzt eingegangenen Einhundert-
marknoten der vorbezeichneten Art sind bis zum 25. Mai 1878 zur Ab-
lieferung an die Hauptstaatskasse hier zu bringen und bezüglich zu diesem
Zwecke rechtzeitig vorher an die Bezirks= und Zentralkassen mit abzugewähren.
Weimar am 29. April 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
G. Thon.