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Gegenwärtiger Vertrag soll sämmtlichen vertragschließenden Regierungen
vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden thunlichst bald
bewirkt werden.
So geschehen Jena, den 19. Februar 1877.
(L.S.) Gottfried Theodor Stichling. (L. S.) Karl Ernst Brüger.
(L. S.) Friedrich von Uttenhoven. (L. S.) Dr. Kircher.
(L. S.) Heinrich Moritz Friedrich Lorentz.
(L. S.) Rudolf Brückner. (L. S.) Heinrich Hornbostel.
(L. S.) Hermann von Bertrab.
(L. S.) Moritz Kunze.
(L. S.) Adolph von Harbon.
Schluß-Protokoll.
Jena, am 19. Februar 1877.
Bei Abschließung des Vertrags über Errichtung eines gemeinschaftlichen
Oberlandesgerichts in Jena haben die Bevollmächtigten der vertragschließenden
Staaten zur Erläuterung des Vertrags noch über folgende Punkte sich geeinigt.
I. Zu § 3 des Vertrags.
Der fünf und ein halb vom Hundert des Aufwandes betragende Mieth-
zins ist in der Weise berechnet, daß 4½/½ 0% zur Verzinsung des zu ver-
wendenden Kapitals und 1 % für die Unterhaltung und Abnutzung des Ge-
bäudes, die Versicherung desselben gegen Feuersgefahr und für die Gefahr in
Ansatz gebracht sind, daß im Falle einer etwaigen Auflösung des Vertrags
nach 25 Jahren das Gebäude für die Herstellungskosten nicht zu verwerthen
sein wird.
II. Zu § 11.
Der Ansgabe-Etat für das Oberlandesgericht wird dahin festgesetzt: