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7) für den Bezirk des Justizamts in Weimar sechzig Haupt-Schöffen
und zwanzig Hülfs-Schöffen;
Him Sprengel des künftigen Landgerichts zu Eisenach
1) für den Bezirk des Justizamts in Eisenach sechzig Haupt-Schöffen
und zwanzig Hülfs-Schöffen,
2) für den Bezik des Justizamts in Gerstungen vierundzwanzig Haupt—
Schöffen und acht Hülfs-Schöffen,
3) für die Bezirke der Justizämter in Geisa und Ilmenau je achtzehn
Haupt-Schöffen und sechs Hülfs-Schöffen,
4) für den Bezirk des Justizamts in Kaltennordheim vierundzwanzig
Haupt-Schöffen und acht Hülfs-Schöffen,
5) für den Bezirk des Justizamts in Lengsfeld achtzehn Haupt-Schöffen
und sechs Hülfs-Schöffen,
6) für den Bezirk des Instizamts in Ostheim zwölf Haupt-Schöffen und
vier Hülfs-Schöffen,
7) für den Bezirk des Iustizamts in Vacha achtzehn Haupt-Schöffen und
sechs Hülfs-Schöffen;
im Sprengel des künftigen Landgerichts zu Gera
1) für den Bezirk des Justizamts in Auma vierundzwanzig Haupt-Schöffen
und acht Hülfs-Schöffen,
2) für den Bezirk des Justizamts in Neustadt dreißig Haupt-Schöffen und
zehn Hülfs-Schöffen,
3) für den Bezirk des Justizamts in Weida sechsunddreißig Haupt-Schöffen
und zwölf Hiülfs-Schöffen.
8 11.
An vorzuschlagenden Geschworenen sind zu wählen:
. im Sprengel des küuftigen Landgerichts zu Weimar
1) für den Bezirk des Justizamts in Allstedt neun,
2) für den Bezirk des Justizamts in Apolda vierundzwanzig,
3) für die Bezirke der Justizimter in Blankenhain, Buttstädt und
Großrudestedt je achtzehn,
4) für den Bezirk des Justizamts in Jena dreißig,
5) für den Bezirk des IJustizamts in Vieselbach neun,
6) für den Bezirk des Justizamts in Weimar achtundvierzig;
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