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WuHschlags und schriftlicher Anerkennung der Zahlungsverweigerung, den Absen-
der bezeichnet. Die Kosten der Bestellung sind alsdann von dem Letzteren
zu tragen.
8 22.
Briefe mit Behändigungsschein.
! Wünscht der Absender eines gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefes
über die erfolgte Bestellung eine postamtliche Bescheinigung zu erhalten, so
muß dem Briefe ein gehörig ausgefüllter Behändigungsschein äußerlich beige-
fügt und in der Aufschrift vermerkt werden: „Mit Behändigungsschein“. Auf
die Außenseite des zusammengefalteten Behändigungsscheins ist vom Absender
des Briefes die für die Rücksendung erforderliche Aufschrift zu setzen. In
Betreff der Bestellung 2c. der Briefe mit Behändigungsschein siehe § 35.
1. Für Schreiben mit Behändigungsschein werden erhoben:
1) das gewöhnliche Briefporto,
2) eine Behändigungsgebühr
a. von 10 Pf., wenn die Absendung von einer Staats= oder Gemeinde-
behörde, oder von einem Notar erfolgt,
b. von 20 Pf., wenn die Absendung von Privatpersonen erfolgt,
3) das Porto von 10 Pf. für die Rücksendung des Behändigungsscheins.
Wird die Einschreibung verlangt, so tritt dem Porto zu 1. die Ein-
schreibgebühr von 20 Pf. hinzu.
m Formulare zu Behändigungsscheinen können durch die Postanstalten
zum Preise von 5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden.
8 23.
Behandlung ordnungswidrig beschaffener Sendungen.
1 Sendungen, welche nicht den vorstehenden Bestimmungen gemäß ver-
packt, verschlossen und mit Aufschrift versehen sind, können dem Einlieferer
zur Herstellung der vorschriftsmäßigen Beschaffenheit zurückgegeben werden.
uu Verlangt jedoch der Einlieferer, der ihm geschehenen Bedeutung un-
geachtet, die Beförderung der Sendung in ihrer mangelhaften Beschaffenheit,
so muß die Beförderung geschehen, wenn aus den gerügten Mängeln ein Nach-
theil für andere Postgüter oder eine Störung der Ordnung im Dienstbetriebe
nicht zu befürchten ist, der Einlieferer auch auf Ersatz und Entschädigung ver-
zichtet und diese Verzichtleistung in der Aufschrift durch die Worte „Auf
meine Gefahr“ ausdrückt und unterschreibt. Wird über die Sendung ein Ein-
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