Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Postillon die Befugniß, sogleich auszuspannen. Dasselbe gilt, wenn der Reisende 
die Pferde durch Schläge antreiben sollte. 
8 65. 
Beschwerden. 
Sofern der Extrapost- ꝛc. Reisende Anlaß zur Beschwerde hat, steht 
ihm die Wahl zu, dieselbe in den Begleitzettel einzutragen oder sich dazu des 
Beschwerdebuchs (6 56 Abs. UII) zu bedienen. 
8 66. 
1 Gegenwärtige Postordnung tritt am 1. April 1879 in Kraft. 
Berlin, den 8. März 1879. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Stephan. 
(61| II. Daß von der Direktion der Lebensversicherungs-Aktien-Gesellschaft 
„Germania“ zu Stettin der Kaufmann Karl Brecht zu Weimar zum Haupt- 
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 23. April 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
dr. Schomburg.
	        
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