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2) Akten, betreffend freiwillige Gerichtsbarkeit in der Berufungsinstanz hin-
sichtlich einzelner Sachen, nach 15 Jahren.
III. Streitige Civilsachen.
1) Prozeßtabellen alsbald.
2) Akten, betreffend Prozesse und Konkurse in erster Instanz, soweit sie
nicht dingliche Ansprüche an Immobilien betreffen, nach 44 Jahren, soweit
sie Ehestreitigkeiten betreffen, nach 60 Jahren. Soweit sie dingliche An-
sprüche an Immobilien betreffen, sind sie von der Kassation auszunehmen.
Akten, betreffend Todeserklärungen Abwesender, sowie alle Akten, be-
betreffend Rechtsstreitigkeiten über Statusfragen, sind gleichfalls von der
Kassation auszunehmen.
3) Akten, betreffend Requisitionen und deren Erledigung, nach 5 Jahren
von Erledigung der betreffenden Requisitionen ab.
4) Akten, betreffend einzelne besondere Aufträge und deren Erledigung, nach
5 Jahren von Erledigung der betreffenden Aufträge ab.
Akten des Kreisgerichts Weimar, betreffend Amortisation der Staats-
schuldurkunden, sind von der Kassation ausgenommen.
5) Akten, betreffend bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in der Berufungsinstanz,
nach 5 Jahren.
IV. Untersuchungs= und Strafsachen.
1) Akten, betreffend Handhabung der Strafgesetze und Strafprozeßordnung
im Allgemeinen, Einfluß auf die Polizei, Verhältnisse zu derselben, soweit
sich diese Akten auf das vor Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs geltende
Strafrecht und die bis zum 1. Oktober 1879 geltenden Strafprozeß-
vorschriften beziehen, nach 5 Jahren vom 1. Oktober 1879 ab.
2) Akten, betreffend Aufbewahrung der corpora delicti, nach 5 Jahren
nach Erledigung der Sache.
3) Akten über Besetzung und Einrichtung, Inventar und sonstige allgemeine
Angelegenheiten der früheren Kriminalgerichte alsbald.
4) Akten, betreffend Untersuchungen wegen Vergehen und Verbrechen in
erster Instanz,
a) sofern sie zurückgelegt sind, weil die Untersuchung zu einer Ver-
urtheilung nicht geführt hat, nach 20 Jahren von der Zurücklegung ab,