Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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das Rentamt Oldisleben 
mit seiner seitherigen Kompetenz fort. 
Ausgenommen von der Kompetenz der betreffenden Rechnungsämter bleiben, 
wie seither, die Steuerlokalkommissions-Geschäfte in den Städten Weimar, 
Eisenach, Jena, Apolda, Neustadt a. O. und Weida, welche den dortigen 
Gemeindevorständen übertragen sind. 
Auch werden die selbstständigen Forstgelder-Einnahmen zu Weimar, 
Berka a. J. und Zillbach fortbestehen. 
Ebenso bewendet es dabei, daß die Geschäfte in Angelegenheiten des im 
Amtsgerichtsbezirke Weimar gelegenen Kammergutes Ballstedt von dem Rech- 
nungsamte Vieselbach und die Geschäfte in Angelegenheiten des im Amts- 
gerichtsbezirke Blankenhain gelegenen Kammergutes Linda von dem Rechnungsamt 
Weimar, die Geschäfte hinsichtlich des nichtforstlichen Kameralgrundbesitzes in 
der Flur Pfiffelbach von dem Rechnungsamte Apolda (Niederroßla), und die 
Geschäfte der Forstgelder-Einnahme hinsichtlich der im Amtsgerichte Ostheim 
gelegenen, aber zum Erbenhäuser Forstrevier gehörigen Forstdistrikte bei Melpers 
von dem Rechnungsamte Kaltennordheim besorgt werden. 
Außerhalb des Großherzogthums hat das Rechnungsamt Kaltennordheim 
die rentamtlichen Geschäfte hinsichtlich der Kameralbesitzungen zu Schwallungen 
und Wasungen in Sachsen-Meiningen und das Rechnungsamt Ostheim die auf 
die Kameralbesitzungen zu Maßbach und Neubauhof in Bayern bezüglichen 
rentamtlichen Geschäfte wahrzunehmen. 
Weimar, den 3. Juni 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
[86) Das 15. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1299 das Gesetz, betreffend die vorlänfige Einführung von Aenderungen 
des Zolltarifs, vom 30. Mai 1879; unter 
„ 1300 die Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung eines 
Eingangszolls auf Roheisen aller Art rc., vom 31. Mai 1879. 
  
Weimar. — Hos. Buchdructerei. *
	        
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