412
Wir Carl Alerander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
thun hiermit kund:
Nachdem die Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund der Be-
schlüsse der Generalversammlungen vom 20. Oktober und 28. Dezember 1878
und vom 19. April 1879 darauf angetragen hat, eine vierundeinhalbprozentige
Prioritäts-Anleihe von
Einer Million Fünf Hundert Tausend Mark
aufnehmen zu dürfen, um mit derselben die gesammten schwebenden Schulden sowie
andere Bedürfnisse zu decken und für diese Anleihe auf den Inhaber ausgestellte
Prioritäts-Obligationen in Stücken à 50 „d, 100 % und 500 /¾ mit dem
im angeschlossenen Schema A enthaltenen Texte und dem dazu gehörigen
Tilgungsplane, sowie Talons nach Schema B und Zinscoupons nach Schema C
ausgegeben werden sollen, ertheilen Wir zu dieser Anleihe hiermit Unsere
landesfürstliche Zustimmung, indem Wir zugleich die in den genannten Schemas
enthaltenen näheren Bedingungen hiermit genehmigen.
So geschehen und gegeben Schloß Wilhelmsthal, am 31. Juli 1879.
Carl Alerander.
v. Groß.
Genehmigungs-Urkunde
über die
Prioritäts-Anleihe der Weimar-Geraer
Eisenbahn-Gesellschaft
von
Einer Million Fünf Hundert Tausend Mark.