Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Verzinsung der betreffenden Obligationen auf. Die Rückzahlung erfolgt gegen 
Einlieferung der bezeichneten Obligation nebst den dazu gehörigen noch nicht 
fällig gewordenen Coupons sammt Talon. Der Betrag etwa fehlender Coupons 
wird vom Kapitale in Abzug gebracht. 
9. Obligationen, welche zur Rückzahlung aufgerufen und für welche der 
Betrag nicht innerhalb 10 Jahren nach dem Rückzahlungstermin erhoben wird, 
verfallen zu Gunsten der Gesellschaftskasse. 
. 10. Für die pünktliche Verzinsung und Amortisation der gegenwärtigen 
Prioritäts-Anleihe von 1500 000 Mark haften außer dem gesammten Eigen- 
thume die Betriebsergebnisse der Weimar-Geraer Eisenbahn. 
11. Die Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft hat die Befugniß, auch 
größere und frühere Rückzahlungen zu leisten, als nach dem Tilgungsplane zu 
geschehen haben würde. 
Weimar, am 21. April 1879. 
Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft. 
Der Aufsichtsrath. Die Direktion. 
M. Veth. Dr. Fries. (Stempel.) Ernst Kohl. 
(sacsimilirt.) (sacsimilirt.) 
Eingetragen in das Kontrolbuch Blatt —. 
(Eigenhändige Unterschrift des beirefsenden Kontrolbeamten.) 
K#. 
6 # 
## 
1879 60
	        
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