Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

Regierungs-Platt 
Großherzogthum 
—W————— 
  
  
Nummer 32. Weimar. 13. August 1879. 
Inhalt: Ministerial- Betanmimochung, die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und Rechis- 
anwälte betrefsend S. 419. — Konzessionirung der Deutschen Militärdienst-Versicherungsanstalt zu Hamburg, 
zum Geschöftsbetrieb im Großherzogihume S S. 421. — Ministerial- „Belanntmachung, die Erhebung eines 
anßerordemtlichen Beitrags zur Landesbrandversicherungskasse betreisend S. 121. — Ministerial Bekannt- 
machung, Abänderung des Verzeichnisses zur Belanmimachung vom 15. Senp#ember 1877 hinsichtlich des 
Schubtransportverfahrens auf den Eisenbahnen betreffend S. 422. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[116) I. Auf Grund des § 49 des Ausführungsgesetzes zu dem Deutschen 
Gerichts-Verfassungsgesetze vom 20. März d. J. und beziehungsweise einer unter 
den Regierungen, welche durch Vertrag vom 19. Februar 1877 und Accessions= 
vertrag vom 23. April 1878 sich zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Ober= 
landesgerichts in Jena vereinigt haben, getroffenen Uebereinkunft zufolge, werden 
über die von den Richtern, Staatsanwälten, Gerichtsschreibern und Rechts- 
anwälten in den öffentlichen Sitzungen der Landgerichte (bezüglich Schwur- 
gerichte) und des Oberlandesgerichts zu tragende Amtstracht die nachstehenden, 
mit dem Inhalt einer auf Grund einer Allerhöchsten Ordre vom 4. Juli d. J. 
von dem Königlich Prenßischen Herrn Justiz-Minister erlassenen Allgemeinen 
Verfügung vom 12. Juli 1879 übereinstimmenden Vorschriften ertheilt: 
„Die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und 
Rechtsanwälte besteht aus einem schwarzen Gewande, weißer Halsbinde 
und schwarzem Baret. 
Das bis über die Mitte des Unterschenkels herabreichende falten- 
reiche, mit weiten offenen Aermeln versehene und vor der Brust zu 
schließende Gewand wird aus Wollstoff gefertigt. Um den Hals läuft 
ein 16 cm breiter Besatz in Form eines flach auliegenden Ueberschlag- 
1879 61
	        
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