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Grund der vollzogen zurückkommenden Zustellungsurkunde von ihm eingezogen.
Im Uebrigen bleibt der Absender für alle Beträge haftbar, welche bei der
Bestellung der Sendung vom Empfänger nicht erhoben werden können. Falls
jedoch die Zustellung nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das Porto für
die Beförderung des Schreibens nach dem Bestimmungsorte und bz. die Einschreib-
gebühr zum Ansatz.
Berlin, 24. August 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Stephan.
(1331 II. Daß die Verwaltung der Sporteleinnahme des Großherzoglichen
Amtsgerichtes zu Jlmenau vom 1. Oktober d. J. an dem Großherzoglichen
Rechnungsamte daselbst übertragen ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar, 3. September 187)9.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef:
K. Bergfeld.
II34/ III. Daß von der Direktion der Lebens= und Pensions-Versicherungs-
Gesellschaft Janus zu Hamburg an Stelle des Julius Flintzer zu Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, E. Fischer, hier, zum Hauptagenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 17. September 1872 (Neg.-Blatt S. 392)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 3. September 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innein.
Für den Departements-Chef:
Dr. Flemming.