Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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KRegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar— Eise nach. 
Nummer 40. Weimar. 3. Oktober 1879. 
Inhalt: Statut der Gesammt-= Universität Jena, betressend die Sindirenden und die Disziplin S. 187. Ver 
ordnung, betreffend die Einführung von Erkennungskarten für die Siudirenden der Großherzoglich und 
Herzoglich Sächsischen Gesammt Universität Jena S. 506. — Ministerial Bekanntmachung, die Lonzessto- 
Mirung des Gothaer Viehversicherungs Vereins zum Geschäftsbetrieb im Großherzogihum betressend S.50S. 
— Ministerial- Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer milden Stistung an die Kaiser-W Ahelm 
Spende betresiend S. 508. — Ministerial-Belanntmachung, Neubildung besonderer Friedensrichter- Bezirle 
für die Orte Oberoppurg, Sellwi: Arauichkorn und Horschlitt beiressend S. 509. — Berichtigung 
zu Seile 35 Nr. 2s) des Reg. Bl. « 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
11491 1. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog im Einvernehmen 
mit den übrigen durchlauchtigsten Erhaltern das nachstehende, mit Beirath des 
Senates bearbeitete Statut der Großherzoglich und Herzoglich Säch— 
sischen Gesammt-Universität Jena, die Studirenden und die Dis— 
ziplin betreffend, zu erlassen beschlossen haben, wird dasselbe hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 30. September 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
Statut der Gesammt-Universität Jeua. 
1879. 72
	        
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