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KRegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar— Eise nach.
Nummer 40. Weimar. 3. Oktober 1879.
Inhalt: Statut der Gesammt-= Universität Jena, betressend die Sindirenden und die Disziplin S. 187. Ver
ordnung, betreffend die Einführung von Erkennungskarten für die Siudirenden der Großherzoglich und
Herzoglich Sächsischen Gesammt Universität Jena S. 506. — Ministerial Bekanntmachung, die Lonzessto-
Mirung des Gothaer Viehversicherungs Vereins zum Geschäftsbetrieb im Großherzogihum betressend S.50S.
— Ministerial- Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer milden Stistung an die Kaiser-W Ahelm
Spende betresiend S. 508. — Ministerial-Belanntmachung, Neubildung besonderer Friedensrichter- Bezirle
für die Orte Oberoppurg, Sellwi: Arauichkorn und Horschlitt beiressend S. 509. — Berichtigung
zu Seile 35 Nr. 2s) des Reg. Bl. «
Ministerial-Bekanntmachungen.
11491 1. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog im Einvernehmen
mit den übrigen durchlauchtigsten Erhaltern das nachstehende, mit Beirath des
Senates bearbeitete Statut der Großherzoglich und Herzoglich Säch—
sischen Gesammt-Universität Jena, die Studirenden und die Dis—
ziplin betreffend, zu erlassen beschlossen haben, wird dasselbe hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 30. September 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
Statut der Gesammt-Universität Jeua.
1879. 72