Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

509 
und Kapital-Versicherung zu Berlin behufs des Geschäftsbetriebes im Groß- 
herzogthum die Rechte einer milden Stiftung gnädigst zu ertheilen geruht. 
Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 25. September 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
[153) V. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 
1. Oktober d. J. ab besondere Friedensrichter-Bezirke 
1) für die Orte Oberoppurg und Solkwitz 
2) für den Ort Kranichborn, sowie 
3) für den Ort Horschlitt 
gebildet worden sind, dergestalt, daß die Verbindung der Orte Oberoppurg 
und Solkwitz mit Oppurg, Kranichborn mit Großrudestedt und Horschlitt mit 
Gospenroda zu je einem Friedensrichter-Bezirke (vergl. Ministerial-Bekannt- 
machung vom 27. April 1875) gelöst worden ist. 
Weimar, den 27. September 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
Berichligung: In der der Ministerial-Bekauntmachung vom 5. Juli 1879 angesügten An- 
lage 1 — Schema zu einer Strafverfügung — ist zu S. 395 des Reg.-Blattes Zeile 6 
von oben statt: „die geschehene Ablieferung“, zu lesen: „der geschehenen Ablieferung“. 
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.