515
Urkundlich haben Wir gegenwärtige Verordnung höchsteigenhändig vollzogen
und mit Unserem Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen.
Im Namen und Auftrag Unseres Herrn Vaters Königliche Hoheit
und Gnaden
Weimar, den 24. September 1879.
Carl Angust.
Nachtrag
zur Ausführungs-Verordnung vom 24. Juni
1851 zur Kirchgemeinde Ordnung, die
Abnahme der Kirchrechnungen betreffend.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[155) 1. Daß von dem Verwaltungsrath der Allgemeinen Versorgungsanstalt
im Großherzogthum Baden zu Carlsruhe an Stelle des Th. Vogt, zu Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Geometer Guido Schnaubert hier
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 29. Jannar 1872 (Re-
gierungs-Blatt Nr. 7) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 29. September 187)9.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.