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Allstedt, ohne Veränderung ihres Bezirks, vom 17. dieses Monats an von
Allstedt nach Dornburg verlegt ist.
Weimar, den 11. Oktober 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministeriim
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(164) III. Daß die Bezirks-Katasterführung zu Vieselbach an das Groß-
herzogliche Rechnungsamt daselbst übergegangen ist, wird hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 13. Oktober 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
[165) IV. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf gestellten
Antrag in Gemäßhheit der von den Aktionären der Weimarischen Bank in der
Generalversammlung am 28. April d. J. legal gefaßten Beschlüsse gnädigst
beschlossen haben, daß das laut Konzessionsurkunde vom 17. September 1853
landesherrlich bestätigte „Statut für die Weimarische Bank“ und die Nachträge
zu demselben mit dem fünften Dezember dieses Jahres ausgehoben und
außer Kraft gesetzt, und demzufolge auch die der Weimarischen Bank verliehenen
Rechte einer juristischen Person mit dem gedachten Tage derselben wieder ent-
zogen werden, so wird Solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Weimarische Bank von dem gedachten Zeitpunkt
an auf Grund neuer Statuten als Aktien-Gesellschaft nach Maßgabe der für
solche geltenden reichs= und landesgesetzlichen Bestimmungen im Großherzogthum
fortbestehen wird.
Weimar, am 18. Oktober 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
Weimar. — Hof-Auchdrucerei.