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Theile sich angeschlossen und insoweit mit demselben allenthalben einverstanden
erklärt haben.
Weimar, am 27. Jannar 1879. ,
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie und
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie
haben Verhandlungen wegen Aufhebung des Gesammt-Ober-Appellationsgerichts
zu Jena eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach
Höchstihren Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und
Höchstihren Geheimen Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen
Höchstihren wirklichen Geheimrath Dr. jur. Friedrich von Uttenhoven,
Excellenz, und Höchstihren Geheimen Regicrungsrath Dr. jur. Wilhelm
Kircher,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg
Höchstihren Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Lorentz,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha.
Höchstihren Geheimen Staatsrath Rudolf Brückner und Hoöchstihren
Geheimen Regierungsrath Heinrich Hornbostel,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Moritz Kunze,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie
Höchstihren wirklichen Geheimrath und Staatsminister Dr. jur. Adolph
von Harbon, Execellenz,
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag, unter dem Vorbehalte
Hallseitiger Ratification, sowie unter Voraussetzung des Einverständnisses der