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ihrem Inhalte mit der Aufschrift: Pulver, Pulvermunition, Feuerwerkskörper,
Zündungen, Dynamit, Schießbaumwolle versehen, Behälter, welche Dynamit
enthalten, außerdem mit der Firma oder der Marke der Fabrik, aus welcher
das Dynamit herrührt, bezeichnet sein.
Das Bruttogewicht der Schießbaumwolle enthaltenden Behälter darf
85 Kilogramm, das Bruttogewicht der Pulver, Pulvermunition, Feuerwerks-
körper oder Zündungen enthaltenden Behälter 75 Kilogramm, das Bruttogewicht
der Dynamitpatronen enthaltenden Behälter 35 Kilogramm nicht übersteigen.
85.
Bei dem Verpacken und dem Verladen darf Feuer oder offenes Licht nicht
gehalten, Taback nicht geraucht werden.
Das Verladen, insbesondere von Dynamit, hat unter sorgfältiger Ver—
meidung von Erschütterungen zu erfolgen. Die betreffenden Behälter dürfen
deshalb nie gerollt oder abgeworfen werden.
Soll das Verladen ausnahmsweise an einer andern Stelle, als vor der
Fabrik oder dem Lagerraume oder innerhalb derselben geschehen, so ist hierzu
die Genehmigung der Polizeibehörde einzuholen und deren Weisungen nach-
zukommen.
86.
Die Behälter müssen auf dem Fuhrwerke so fest verpackt werden, daß sie
gegen Scheuern, Rütteln, Stoßen, Umkanten und Herabfallen aus den oberen
Lagen gesichert sind, insbesondere dürfen Tonnen nicht aufrecht gestellt werden,
müssen vielmehr gelegt und durch Holzunterlagen unter Haar- oder Strohdecken
gegen jede rollende Bewegung gesichert werden.
§ 7.
Explosive Stoffe dürfen nicht mit Zündhütchen, Zündpräparaten oder
sonstigen leicht entzündlichen Gegenständen zusammen verladen werden.
Es ist untersagt, Dynamit oder Schießbaumwolle mit Pulver, Pulver-
munition, Feuerwerkskörpern oder Zündungen zusammen zu verladen.
§
Wird loses Pulver in Mengen von nicht mehr als 15 Kilogramm Brutto-
gewicht, oder werden andere explosive Stoffe in Mengen von nicht mehr als
35 Kilogramm Bruttogewicht versendet, so finden auf dergleichen Transporte
außer der Vorschrift des § 3 nur die von der Verpackung und von der Be-
zeichnung der Behälter handelnden Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung.
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