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I. durch die begüterte vormalige Reichsritterschaft:
1) der Großherzogliche Kammerherr, Rittergutsbesitzer Heinrich von Hell-
dorff, auf Schwerstedt;
II. durch die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums
von mindestens drei Tausend Mark jährlicher Rente:
2) der Großherzogl. Kammerherr, Rittergutsbesitzer Freiherr von Rotenhan
auf Neuenhof,
3) der Hauptmann a D. Hermann von Heyne zu Weimar,
4) der Nittergutsbesitzer Thierbach zu Lobeda,
5) der Mühlenbesitzer Heinc zu Jena;
III. durch die Wahl derjenigen Staatsangehörigen, welche aus
anderen Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen
von mindesteus drei Tansend Mark verstenern:
6) der Großherzogliche Geheime Justizrath Emil Brüger zu Weimar,
7) der Kommerzienrath Spör zu Apolda,
8) der Großherzogliche Landgerichtsdirektor Dr. Fries zu Weimar,
9) der Großherzogliche Geh. Regierungsrath a. D. Dr. Schambach zu Weimar,
10) der Großherzogliche Bezirksdirektor Born zu Neustadt a. O.;
IV. durch die allgemeinen Wahlen im ganzen Großherzogthum:
11) im I. Wahlbezirk
der Großherzogliche Medizinalrath Dr. Brehme zu Weimar,
im II. Wahlbezirk
der Bürgermeister Ludwig Jacob zu Rödigsdorf,
im III. Wahlbezirk
der Landwirth August Reuthe zu Schloßvippach,
im IV. Wahlbezirk
der Bürgermeister Gottfried Kalmring zu Kerspleben,
im V. Wahlbezirk
der Bürgermeister Christoph Schrickel zu Unterpörlitz,
im VI. Wahlbezirk
der Oberlandesgerichtsrath Ausfeld zu Jena,
im VII. Wahlbezirk
der Bürgermeister Ernst Scheide zu Stobra,
im VIII. Wahlbezirk
der Kaufmann Hermann Müller zu Avpolda,
im IX. Wahlbezirk
der Bürgermeister Friedrich Hildemann zu Rastenberg,
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