Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Gottes heiliger Ordnung, bis der Tod euch scheidet? Ist dies dein Wille, 
so bekräftige es vor Gott und diesen christlichen Zeugen mit einem Ja! 
Antwort! 
So (wechselt die Ringe und) reichet einander hierauf die rechte Hand. 
Der Geistliche legt seine rechte Hand auf die Hände der Eheleute und fährt fort: 
Weil ihr denn einander feierlich christliche Liebe und Treue gelobt hat, 
so weihe und segne ich, als ein verordneter Diener der christlichen Kirche, hier- 
mit diese eure eheliche Verbindung als eine nach Gottes Ordnung unauflös- 
liche im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes #. 
Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden. Der 
allmächtige Gott segne, erhalte und beschütze euch; der Herr sehe barmherzig 
und gütig auf euch herab und erfülle euch mit allerlei geistlichem Segen, in 
dieser Welt also mit einander zu leben, daß ihr das ewige Leben erlangen 
möget. Amen! 
Heiliger Gott! Du bist ein Gott der Ordnung und hast den Ehestand 
eingesetzt, gesegnet und geheiliget; auch das Geheimniß der Vereinigung Christi, 
deines lieben Sohnes, mit seinen Gläubigen darin bezeichnet. Wir bitten 
deine Barmherzigkeit, du wollest uns und Alle, die in diesem Stande sich 
befinden, insbesondere die gegenwärtig vor dir zu demselben sich feierlich be- 
kannt haben, durch deinen Geist u. f. w. 
(unverändert S. 65 Zeile 1 des Evangelischen Kirchenbuchs bis zu Ende.) 
3. 
Unser Anfang geschehe im Namen des Herrn, der Himmel und Erde ge- 
macht hat. Amen! 
Geliebte in Christo! Ihr seid erschienen, um ener Gelübde christlicher 
Liebe und Treue vor Gottes Angeficht und diesen christlichen Zeugen öffent- 
lich zu bestätigen und eure Ehe im Namen des Herrn einsegnen zu lassen. 
So lasset euch vor allen Dingen ermahnen, daß ihr mit andächtigem Gebet 
vor Gott tretet und die Heiligkeit des ehelichen Standes wohl beherziget, den 
der Schöpfer selbst eingesetzt und rc. 
(unverändert von S. 66 Zeile 9 des Evangelischen Kirchenbuchs bis S. 68 zu den 
Worten: „die Krone des Lebens empfangen," so jedoch, daß S. 66 Zeile 22 hinter dem 
Worte „verpflichtet“ eingefügt wird „habt“.) 
Nachdem ihr so, Geliebte, den väterlichen Willen Gottes über ench und 
euern Bund vernommen habt, so bereitet euch, das feierliche Gelübde auszu- 
sprechen, wodurch ihr diesen Bund dem Herrn heiligen sollt.
	        
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