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Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
thun hiermit kund:
Nachdem die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des von ihr in der
General-Versammlung vom 29. Juni 1880 zu Jena gefaßten Beschlusses dar-
auf angetragen hat, unter Zinsgarantie der Staatsregierungen von Sachsen-
Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Schwarzburg-Rudolstadt,
nach Maßgabe des zwischen den Bevollmächtigten derselben unterm 3. Juni
d. J. in Jena abgeschlossenen Nachtrags-Vertrags zu dem Staatsvertrage
d. d. Erfurt den 1. Februar 1877, eine vierprozentige Prioritäts-Anleihe von
Drei Millionen Dreihundert Sechs und Neunzig Tausend
und Fünfhundert Mark
aufnehmen zu dürfen, durch welche die seitens der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft
auf dem Grunde landesherrlichen Privilegiums vom 1. November 1877 emittirte
vier und einhalbprozentige Prioritätsanleihe von 3500 000 Mark
in ihrem, nach planmäßiger Tilgung am 1. Juli 1880 noch bestehenden Betrage von
3396 500 Mark
getilgt werden soll, der gedachte Nachtrags-Vertrag vom 3. Juni d. J. auch
allseitig ratificirt worden ist und nachdem die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft durch
Beschluß in ihrer vorerwähnten General-Versammlung vom 29. Juni d. J.
alle Bestimmungen des oben gedachten Nachtrags-Vertrags als sie verpflichtend
anerkannt hat: so ertheilen Wir zu dieser vierprozentigen Anleihe nach Maß-
gabe des hierüber mit dem Bankhause Jakob Landau zu Berlin abgeschlossenen,
in der gedachten General-Versammlung ebenfalls genehmigten Vertrags vom
4. Juni d. J. hiermit Unsere landesfürstliche Zustimmung und übertragen das
Privilegium vom 1. November 1877 auf die neue Anleihe von 3 396 500 Mark.
So geschehen und gegeben Weimar, den 30. Juni 1880.
Carl Alerander.
v. Groß.