Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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Hauptkasse der Gesellschaft, in Berlin, Frankfurt a/M., Leipzig, München, 
eventuell noch an anderen Plätzen bei den bekannt zu gebenden Zahlungsstellen. 
Mit dem Rückzahlungs-Termin der verloosten Obligationen hört jede 
weitere Verzinsung derselben auf, und es sind demnach die bis zu jenem Zeit- 
punkt noch nicht fällig gewordenen zu den Prioritäts-Obligationen gehöri- 
gen Zins-Coupons sammt Talons bei Einhebung des Kapitals zurückzustellen, 
widrigenfalls der Betrag der fehlenden Coupons von dem Kapitale in Abzug 
gebracht würde. 
Der Inhaber dieser Prioritäts-Obligation ist auf Höhe des darin ver- 
schriebenen Kgpitals und der davon zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Ge- 
sellschaft. 
Die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft ist nicht berechtigt, ein Anleihegeschäft 
zu machen, welches die den nach diesem Plane auszugebenden 
3396500 Mark 
Prioritäts-Obligationen eingeräumten Rechte irgend beeinträchtigt oder schmälert. 
Für den Fall, daß der Ertrag der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft nicht dazu 
hinreichen sollte, um die obigen 3396500 Mark Prioritäts-Obligationen und 
nach eingetretener theilweiser Amortisation den jeweiligen noch ungetilgten Rest 
derselben vertragsmäßig mit 4% zu verzinsen, haben die vier hohen Staats- 
Regierungen von 
Sachsen-Weimar, 
Sachsen-Meiningen, 
Sachsen-Altenburg, 
Schwarzburg-Rudolstadt 
sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, ihr nach Maßgabe des zwischen den- 
selben hierüber errichteten Staats-Vertrages vom 1. Februar 1877 und des 
Nachtrags-Vertrages vom 3. Juni 1880, deren Bestimmungen die Saal- 
Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund statutenmäßiger Beschlüsse als sie verpflichtend 
anerkannt hat, die zu dieser Verzinsung jeweilig erforderlichen Zuschüsse zu 
gewähren und zu den Fälligkeitsterminen der Direktion der Saal-Eisenbahn- 
Gesellschaft auf deren Antrag zur Verfügung zu stellen. 
Jena, den 29. Juni 1880. 
Die Direktion der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft. 
Gegengezeichnet 
Der Rendant. Stempel. 
(Eigenhändige Unterschrift.) 
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