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[161 VI. Daß die Führung des Katasters von Ollendorf dem Groß—
herzoglichen Rechnungsamte in Vieselbach übertragen worden ist, wird hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 19. Februar 1880.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(17] Das 3. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter:
Nr. 1361 die Verordnung, betreffend den Verkehr mit künstlichen Mineral=
wässern, vom 9. Februar 1880.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.